LASIFY - Kalkulieren im Shop - So geht's - Laserschneiden online - Online-Shop

Verpacken im LASIFY Shop

1. Abhol- und Zustelladresse Ihres Transportauftrages
Jeder Transportauftrag bedarf einer vollständigen Anschrift und Angabe des Ansprechpartners, sowohl des Absenders, als auch des Empfängers durch den Auftraggeber. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung des Transportauftrages erschweren oder unmöglich machen. Der Versandschein, den der Auftraggeber per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse erhält, muss auf der größten Fläche der Sendung angebracht sein. Sollte der Auftraggeber nicht der Versender sein, hat der Auftraggeber die Pflicht, den Versandschein an den Versender weiterzuleiten. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z.B. alte Versandscheine oder Barcodes, zu entfernen.

Handschriftlich vermerkte Änderungen, Wünsche oder Informationen, welche für den Fahrer sein sollen, können nicht berücksichtigt werden. Sprechen Sie dies bitte direkt mit uns ab.


2. Grundsätzliches
Sendungen sind durch den Versender nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer je nach ausgewählter Versandart z.B. eine geeignete Außenverpackung, oder je nach Volumen eine Palette, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss, ggf. Kantenschutz, Spanngurte und Luftpolsterfolie. So muss z.B. eine Sendung, die zu schwer (über 40 kg) oder zu sperrig ist, über eine ausreichend dimensionierte Palette versendet werden, da sie ggf. nicht von einer Person getragen werden kann. Die Anwendung der Verpackungsrichtlinien dient lediglich als Hilfestellung und entbindet den Versender nicht von einer weitergehenden Überprüfung, ob das genutzte Verpackungsmaterial geeignet für die zu versendende Ware ist.

3 Sichere Verpackung
Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.
Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.
Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern.
Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z.B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder, Spanngurte oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren.

Es sind ausschließlich selbstklebende Kunststoff-Packbänder mit dem LASIFY Logo zu verwenden. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache sind neutrale Klebebänder OHNE Logo des Versenders zu verwenden.

Der Fahrer ist nicht zur Überprüfung der Verpackung, Angaben, Deklarierung, Inhalt oder Sonstigem befugt, berechtigt oder verpflichtet, hier ist alleinig der Versender in der Pflicht.

4. Verpackungsbedingungen / Verpackungstipps
Bitte verpacken Sie Ihre zu versendende Ware mindestens nach den Vorgaben unserer Verpackungstipps und Verpackungsrichtlinien. Sollte es auf dem Transportweg zu Schäden kommen wegen falscher, nicht richtiger, oder wegen keiner bzw. unzureichender Verpackung, so können ggü. LASIFY keine Schadensansprüche geltend gemacht werden und der Versender kommt für sämtliche Kosten auf, welche dadurch entstehen können (vergebliche Anfahrt, Ladehilfsmittel, Umverpackung, Einlagerung, Retoure etc.) Für die ordnungsgemäße Verpackung ist der Versender zuständig.
Sendungen, die nicht stapelbar sind, müssen mit diesem Vermerk von allen Seiten gut sichtbar gekennzeichnet sein und mit einer Stapelschutzpyramide (Hütchen nicht stapelbar) versehen werden, ansonsten wird für Schäden, die durch Belastungen entstehen, nicht gehaftet. Pakete über Paketdienste müssen 80 cm Fallhöhe aushalten und immer quaderförmig verpackt sein (Schachtel-Karton).
Sowohl die Abholung, als auch die Zustellung Ihrer verpackten Sendung erfolgen immer ebenerdig frei Bordsteinkante, es sei denn Abweichendes wurde gebucht (2-Mann Transport). Die Sendung muss am von Ihnen gebuchten Abholtag bereits versandfertig für den Fahrer bereitstehen.
Eine Europalette ist eine Tauschpalette. Es muss gewährleistet sein, dass der Empfänger eine Tauschpalette vor Ort hat, welche der Fahrer im Austausch mitnehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir den Transport auf einer Einwegpalette. LASIFY übernimmt keine Kosten für Paletten. Diese müssen mit dem Empfänger der Ware verhandelt bzw. getauscht werden.
Spanngurte sind Ladungssicherungen und gehören zur Verpackung und nicht zur Ware. Für fehlende Spanngurte wird nicht gehaftet. Sie können die Spanngurte aber beispielsweise unter der Folie fixieren, damit diese nicht vom Fahrer zur Entsicherung abgenommen werden können.
Zu große oder sperrige Sendungen müssen ebenfalls auf einer Palette verpackt, verzurrt und als solche gebucht werden, selbst wenn diese ein minimales Gewicht vorweisen.
Der Versender ist dazu verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß zu labeln.
Ein Paket ist ein in quaderförmiger Kartonage verpacktes Versandgut und muss eine eventuelle Fallhöhe (Förderbänder) von mindestens 80 cm aushalten.
Ein Sperrgut ist ein in Kartonage und Folie unförmig verpacktes Versandgut.
Eine Einwegpalette kann jedes beliebige Maß haben und muss bei der Buchung mit angegeben werden, also alle Angaben inklusive Palette und Verpackung.
Eine Europalette darf das genormte Maß von 120 x 80 cm nicht überschreiten, wird von uns nicht getauscht und muss bei der Buchung mit angegeben werden, also alle Angaben inklusive Palette und Verpackung.
Von Ihrem Packstück darf keine lose Verpackung, Folie, Klebeband, Kartonage abstehen. Bitte fixieren Sie diese so, dass nichts überstehen kann.